Wir sind mitten in der Grippezeit. Auch wenn niemand gerne krank ist, muss der eine oder andere das Bett hüten statt zur Arbeit gehen zu können. Um mit dem Arbeitgeber keine Probleme zu bekommen, ist es wichtig, sich richtig krankschreiben zu lassen. Dazu gibt es ein neues Urteil vom Bundesarbeitsgericht, das jeden Arbeitnehmer betrifft.
Präsentismus nennt sich das Phänomen, bei dem ein Arbeitnehmer trotz Krankheit alles dafür tut, um zur Arbeit zu gehen. Die Nachteile wiegen dabei meist schwerer als die Vorteile. Statt seine Erkältung oder die Grippe auszukurieren, schleppt man sich krank ins Büro, arbeitet unkonzentriert, verlangsamt den Heilungsprozess und steckt womöglich den einen oder anderen Kollegen an. Daher ist es wichtig, auch zuhause zu bleiben, wenn man krank ist. Hierbei muss man sich krankschreiben lassen, um keine Abmahnung vom Arbeitgeber zu riskieren. Aber auch beim Krankschreiben gilt es, wichtige Fehler zu vermeiden. Dazu hat ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts für Aufsehen gesorgt.
Wie das Gericht nun bestimmt hat, hat der Arbeitgeber ein Recht darauf, auch ohne Angabe von Gründen bereits am ersten Tag der Krankheit ein ärztliches Attest einzufordern. Wie die Richter entschieden, ist dies keine Schikane, sondern ein Recht des Arbeitgebers. Falsch dagegen ist, dass man drei Tage Zeit hat, das Attest abzugeben bzw. erst nach drei Krankheitstagen einen Arzt aufsuchen muss, obwohl es in vielen Firmen so gehandhabt wird. Das haben die Richter mit einem neuen Urteil (5 AZR 886/11) bestätigt. Sofern vom Arbeitgeber verlangt, muss man das Attest direkt vorlegen, um keine Kündigung zu riskieren.
Vorangegangen war eine Klage einer Redakteurin des Westdeutschen Rundfunks in Köln aus dem November 2010. Die Journalistin wurde aufgefordert, bereits am ersten Krankheitstag eine entsprechende Krankmeldung vorzuweisen, was die Redakteurin für „Willkür und Schikane“ hielt. Die Richter gaben in diesem Präzedenzfall aber dem Arbeitgeber Recht, dass dieser diese Anweisung nicht begründen muss. Bei einer verspäteten Krankmeldung droht eine Abmahnung im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung. Grundsätzlich gilt ohnehin, dass der Arbeitgeber bei einem Krankheitsfall so schnell wie möglich benachrichtigt werden muss, damit dieser über die Gründe des Fernbleibens sowie die voraussichtliche Krankheitsdauer Bescheid weiß. Schließlich müssen eventuell Termine verschoben oder Vorträge können nicht gehalten werden, wenn der entsprechende Angestellte fehlt.
Es ist also wichtig den Arztbesuch nicht aufzuschieben. Man muss also keinen guten Arzt in Düsseldorf finden. Hauptsache man hat sein Attest am ersten Tag der Krankheit, wenn der Arbeitgeber es verlangt.