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Das Wichtigste zur Arbeitsschutzkleidung

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Nie auf Schutzkleidung verzichten. Flickr.com, By- SA © saikimeckyBei einigen Berufen müssen die Beschäftigten Schutzkleidung tragen. Doch es gibt einige Irrtümer wie beispielsweise, wer diese bezahlen muss oder was passiert, wenn man die Schutzkleidung nicht trägt.

Wer mit scharfen, giftigen, gefährlichen oder extrem heißen Gegenständen arbeitet, muss eine entsprechende Schutzkleidung tragen. Schließlich ist das Unfallrisiko erhöht und kommt es zu einem Zwischenfall, geht dieser nicht immer glimpflich aus. Helme, Schürzen, Handschuhe, Kopfhörer, Schutzbrillen oder verstärkte Schuhe gehören zu der am häufigsten benutzen Schutzbekleidung. Diese sind aus Spezialmaterialien und werden in der Regel nur in Fachgeschäften verkauft. Daher sind sie natürlich auch deutlich teurer als normale Schuhe oder Schürzen.

Kosten
Da man die Schutzkleidung nur für die Arbeit benötigt, muss der Arbeitgeber komplett die Kosten für die Arbeitsschutzkleidung übernehmen. Auch die Wartung, die Pflege, die Reinigung und der Ersatz muss vom Arbeitgeber übertragen werden. So müssen beispielsweise die Kosten für den Austausch von Atemfiltern oder von Dämmpolster von Ohrenschützern durch den Arbeitgeber getragen werden. Wer die Schutzkleidung besorgt, ist abhängig vom Betrieb. Nur die Kosten müssen eben von der Firma getragen werden. Nicht zulässig ist hingegen, dass sich mehrere Arbeitnehmer die Schutzausrüstung teilen. Auch Auszubildende haben ein Anrecht auf eigene Schutzbekleidung. Möchte man die vom Arbeitgeber zur Verfügung stehende und als ausreichend betrachtete Ausrüstung ergänzen, muss man in der Regel die Kosten dafür selber tragen, wobei viele Arbeitgeber hier auch einen Betrag beisteuern, um ihre Angestellten zu schützen.

Pflicht
Im Gegensatz dazu ist der Arbeitnehmer verpflichtet, diese Schutzkleidung auch zu tragen. Ansonsten riskiert man seinen Versicherungsschutz, da man entsprechende Vorsichtsmaßnahmen nicht getroffen hat. Dennoch ist es oft üblich, bei bestimmten Arbeiten auf die Schutzausrüstung zu verzichten. Gerade bei kurzen Arbeitsvorgängen, bei denen das Anlegen der Ausrüstung länger dauert als die Tätigkeit selber, bei Routinetätigkeiten oder bei sehr unbequemer Ausrüstung verzichten viele Arbeitnehmer lieber auf die Kleidung. Zudem ist oft heiß und man kann sich nicht frei bewegen, was teilweise das Unfallrisiko sogar erhöhen kann. Dass die Schutzkleidung nicht immer modischen Erwartungen entspricht, ist dagegen nur für wenige ein Grund, auf die Ausrüstung zu verzichten.

Rechtliches
Wie erwähnt ist man dazu verpflichtet, die komplette vorgeschriebene Schutzausrüstung zu tragen. Auch bei den kleinsten Arbeitsschritten darf man darauf nicht verzichten. Ansonsten verliert man bei einem Unfall seinen Versicherungsschutz der Betriebsgenossenschaften. Als Folge müssen sämtliche Kosten für Behandlung, Krankenhaus und Rehabilitation selber getragen oder die Übernahme in einem langen Verfahren durchgesetzt werden. Man riskiert sogar seine Rentenzahlungen. Das sollte einen davon abhalten, auf die unbequeme Ausrüstung zu verzichten.

Foto: Flickr.com, By- SA © saikimecky


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